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Rechtsgutachten zu Wasserkraftnutzung und Fischfauna

Das Verhältnis von Wasserkraftnutzung und Schutz der Fischfauna ist seit langem Gegenstand intensiver und kontroverser Diskussionen um konkurrierende ökologische Zielsetzungen der Energiegewinnung aus regenerativen Quellen und des Tierschutzes. Im neuen Wasserhaushaltsgesetz 2010 sind erstmals ausdrückliche Regelungen zu Gewässerdurchgängigkeit und Wasserkraftnutzung auch unter Berücksichtigung des Fischschutzes geschaffen worden. Hiermit werden zugleich von der Wasserrahmenrichtlinie aufgestellte Anforderungen an den guten ökologischen Zustand der Gewässer in Bundesrecht umgesetzt. Allerdings bereitet die Abgrenzung der Verantwortlichkeiten nach den §§ 34, 35 WHG nicht nur geringfügige rechtliche Schwierigkeiten. Insbesondere die Regelung über den Schutz von Fischpopulationen ist im Gesetzgebungsverfahren auf eine politische Kompromissformel reduziert worden, die für den Vollzug erst der rechtlichen Deutung und Umsetzung bedarf. Eine zusätzliche Dimension gewinnt die Thematik bei Stauanlagen mit Wasserkraftnutzung an Bundeswasserstraßen im Überschneidungsbereich konkurrierender Verwaltungszuständigkeiten des Bundes und der Länder. Im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier diese Rechtsfragen näher untersucht. Die Studie ist im Internet abrufbar:

Webcode

20120514_004

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