KWL und Finanzbehörden finden Lösung bei Abwasserabgabe
Nach intensiven Gesprächen über strittige Rechtsfragen zum Umgang mit der Abwasserabgabe haben die KWL – Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH und die sächsische Finanzverwaltung eine Einigung erzielt, wonach dem Dispositionsschutz der KWL Rechnung getragen wird. Die Debatte um drohende Steuerzahlungen in Höhe von etwa 38 Millionen Euro für die Abwasserabgabe ist damit beigelegt. Das Finanzamt Leipzig bestätigte am 10. Mai 2012 einen aktuellen Antrag des Unternehmens, wonach die Rückstellungen für die Abwasserabgabe nunmehr über sechs Jahre aufzulösen sind. Die KWL muss daher im abgeschlossenen Geschäftsjahr 2011 die zunächst drohenden rund 21 Millionen Euro Steuerbelastungen nicht mehr berücksichtigen. Für die LVV Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH verbleibt aufgrund des steuerlichen Querverbunds zur KWL eine Steuerbelastung von etwa 18 Millionen Euro. Nach Mitteilung der KWL bleibt die sächsische Finanzverwaltung bei ihrer neuen Rechtsauffassung zum Umgang mit der Abwasserabgabe. Der KWL sei jedoch beschieden worden, die gebildeten Rückstellungen über einen längeren Zeitraum aufzulösen. - Zum Hintergrund siehe auch die Meldung vom 24. April 2012, Webcode: 20120424_003
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