Schleswig-Holstein: Neue Selbstüberwachungsverordnung
In Schleswig-Holstein wurde die Landesverordnung über die Selbstüberwachung von Abwasseranlagen und Abwassereinleitungen (Selbstüberwachungsverordnung – SüVo) novelliert. Die neue Selbstüberwachungsverordnung wurde im Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein vom 26. Januar 2012 veröffentlicht und trat am 23. Februar 2012 zeitlich unbefristet in Kraft. Die Novellierung war erforderlich, da die Geltungsdauer der Selbstüberwachungsverordnung von 2007 bis zum 22. Februar 2012 befristet war. Neben redaktionellen Änderungen wurden insbesondere Fristen für Wiederholungsprüfungen von öffentlichen Kanalisationsanlagen festgelegt. Die SüVo gilt ausdrücklich nicht für private Grundstücksentwässerungsanlagen.
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