RWE Aqua und Veolia Wasser reichen Verfassungsbeschwerde ein
RWE Aqua und Veolia Wasser haben vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das „Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe“ eingelegt. Nach Auffassung der privaten Mitgesellschafter der Berliner Wasserbetriebe schafft die nicht eindeutige und missverständliche Fassung dieses Gesetzes eine erhebliche Rechtsunsicherheit. Die Verfassungsbeschwerde sei jetzt notwendig, da sie nur innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes möglich sei. „Diese Verfassungsbeschwerde richtet sich nicht gegen die mit dem Land Berlin vereinbarte und bereits erfolgte Offenlegung der Verträge“, erklärt Dr. Christoph Hilz, Geschäftsführer der RWE Aqua GmbH. „Wir brauchen Rechtssicherheit über die Reichweite der im Offenlegungsgesetz festgehaltenen Veröffentlichungspflicht. Eine klare Definition gibt das Gesetz in seiner jetzigen Form bedauerlicherweise nicht her. Und deshalb möchten wir diese Rechtsunsicherheit vom Bundesverfassungsgericht geklärt sehen.“
Die Verfassungsklage richtet sich insbesondere gegen die in § 4 des Offenlegungsgesetzes enthaltene Bestimmung, wonach Vertragsdokumente durch eine Nichterfüllung von Veröffentlichungspflichten unwirksam werden. Dies ist nach dem Verständnis der privaten Partner rechtswidrig. Auch der Senat sowie das Abgeordnetenhaus von Berlin haben den Gesetzentwurf daher beim Volksentscheid als verfassungswidrig bezeichnet.
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