Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe erneut ab
Das Bundeskartellamt hat am 2. April 2012 in dem Verfahren gegen die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise eine zweite Abmahnung versandt. Aufgrund der Stellungnahme der BWB zu der ersten Abmahnung des Bundeskartellamtes vom 5. Dezember 2011 waren umfangreiche Nachermittlungen erfolgt.
Das Bundeskartellamt kommt nun zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die abgabenbereinigten Wasserpreise in Berlin im Jahr 2012 durchschnittlich um 21 % gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen und in den Jahren 2013 bis 2015 um durchschnittlich 20 %. Die BWB sollen damit für die nächsten vier Jahre zu einer Erlösabsenkung von insgesamt ca. 292 Millionen Euro verpflichtet werden.
Das Bundeskartellamt hatte nach eigenen Angaben bereits bei der ersten Abmahnung zugunsten der BWB berücksichtigt, dass für die Sanierung des Berliner Ost-Wassernetzes außerordentliche Investitionen notwendig waren. Die Nachermittlungen hätten nun allerdings ergeben, dass bestimmte öffentliche Zuschüsse für diese Investitionen fälschlicherweise nicht von den eigenen Kosten getrennt mitgeteilt wurden. Dieser Anteil musste im Rahmen der Erlösberechnung nachträglich abgezogen werden. Bis zum 29. April 2012 haben die Beteiligten nun erneut Gelegenheit zur Stellungnahme.
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