Nachdem der Bundesrat bereits am 10. Februar 2012 der Erhöhung der EU-Schwellenwerte in der Vergabeverordnung (VgV) zugestimmt hatte, ist die beschlossene Änderung nunmehr im Bundesgesetzblatt vom 21. März 2012 (BGBl. I, Nr. 14, Seite 488) veröffentlicht worden. Die neue Vergabeverordnung ist am 22. März 2012 in Kraft getreten. Danach betragen die EU-Schwellenwerte ab dem vorgenannten Datum:
· für Bauaufträge: 5 Millionen Euro
· für Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200 000 Euro
· für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen: 400 000 Euro
· für Aufträge Oberster oder Oberer Bundesbehörden: 130 000 Euro.
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