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Leitfaden zum Technischen Sicherheitsmanagement überarbeitet

In bewährter Zusammenarbeit zwischen den Verbänden AGFW, DVGW, DWA und FNN wurde der allgemeine Teil des Leitfadens zum Technischen Sicherheitsmanagement aktualisiert. Erweiterungen erfolgten im Abschnitt 4, wo einige Fragen zur elektronischen Dokumentation und Nachweisführung ergänzt wurden. Weiterhin wurde der gesamte Leitfaden einer umfassenden redaktionellen Überarbeitung unterzogen, sodass er nun noch anwenderfreundlicher formuliert und leichter verständlich ist. Ziel des Technischen Sicherheitsmanagements ist die Unterstützung der Betreiber im Hinblick auf eine rechtssichere Aufbau- und Ablauforganisation im technischen Bereich der Unternehmen (Planung, Bau, Betrieb). Die Anforderungen an Qualifikation und Organisation sind dabei in den Merkblättern DWA-M 1000 (Abwasseranlagen), DWA-M 1001 (Gewässerunterhaltung) und DWA-M 1002 (Stauanlagen) zusammengefasst. Die Umsetzung der dort formulierten Anforderungen erfolgt anhand der Leitfäden. Diese sind modular aufgebaut und inhaltlich aufeinander abgestimmt. Anhand der Leitfäden führt das Unternehmen zunächst eine Selbstanalyse durch, nach dieser kann eine Überprüfung durch Experten der DWA erfolgen. Das Unternehmen erhält eine Urkunde und darf das TSM-Logo führen, sofern die Überprüfung durch die TSM-Experten positiv abgeschlossen werden konnte. Die Urkunde gilt in der Regel für fünf Jahre. Im Internet sind unter www.dwa.de neben dem allgemeinen, organisatorischen Teil des Leitfadens auch die fachspezifischen Leitfäden für die Sparten Abwasser, Gewässerunterhaltung und Stauanlagen verfügbar. Auf Nachfrage werden diese auch im Word-Format kostenlos zur Verfügung gestellt.

Webcode

20120322_005

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