Internationaler Schutz von Gewässern soll verstärkt werden
Das internationale Abkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und Seen soll erweitert werden. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt (Bundestags-Drucksache 17/8725), der vorsieht, dass in Zukunft auch Staaten, die nicht der UN ECE (United Nations Economic Commission for Europe) angehören, dem Übereinkommen zum Schutz internationaler Gewässer beitreten können. Der Gesetzentwurf wurde am 1. März 2012 in den Bundestag eingebracht und dort an die Ausschüsse überwiesen. Der völkerrechtliche Vertrag zum Schutz und zur Nutzung internationaler Wasserläufe und internationaler Seen war 1992 verabschiedet worden. Die Bundesrepublik zählte 1992 zu den 26 ersten Unterzeichnerstaaten. Bislang sind 38 Länder dem Abkommen beigetreten. Ziel des Abkommens ist es, grenzüberschreitende Belastungen von Gewässern zu verringern und die Wasserqualität besser zu kontrollieren. Außerdem wurde damit die rechtliche Grundlage für eine gerechtere Nutzung von Wasserressourcen und für die Wiederherstellung von Ökosystemen geschaffen. Das Übereinkommen ist Grundlage für zahlreiche Verträge über den Schutz internationaler Flussgebiete wie dem Rhein oder der Donau.
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