EU-Kommission verlangt von Polen korrekte Umsetzung der Rechtsvorschriften zur Gewässerüberwachung
Polen hält die EU-Rechtsvorschriften zum Gewässerschutz (einschließlich der Überwachung der Wasserqualität) nach Ansicht der Europäischen Kommission noch nicht ein, wie die Kommission am 27. Februar 2012 mitteilte. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelt die Kommission Polen eine weitere mit Gründen versehene Stellungnahme, in der sie die korrekte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie fordert. Damit wird Polen zum dritten Mal zur Einhaltung des EU-Wasserrechts ermahnt. Sollte Polen nicht innerhalb eines Monats antworten, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.
Polen musste die Richtlinie bis Mai 2004 umsetzen, hatte aber zu diesem Zeitpunkt in einigen Bereichen (einschließlich der Überwachung der Wasserqualität) noch keine Rechtsvorschriften erlassen, um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Im Juni 2008 übermittelte die Kommission Polen ein förmliches Aufforderungsschreiben. Da die Antwort Polens und die getroffenen Abhilfemaßnahmen nicht alle Bedenken der Kommission ausräumen konnten, folgte auf das Schreiben im Juni 2010 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Daraufhin überarbeitete Polen im März 2011 sein Wasserrecht und erließ im November 2011 auch ein neues Gesetz zur Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Allerdings haben die neuen polnischen Rechtsvorschriften nach Meinung der Kommission zu weiteren Fällen von Nichtkonformität geführt, weshalb die Kommission Polen erneut eine mit Gründen versehene Stellungnahme übermittelt.
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