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Umweltverträglichkeitsprüfung: EU-Rechtsvorschriften zusammengefasst

Um die Behörden der Mitgliedstaaten und Bauträger beim besseren Umgang mit den ökologischen Folgen von Bauprojekten zu unterstützen, hat die europäische Kommission alle bestehenden EU-Rechtsvorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen zusammengefasst. Die ursprüngliche Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie) und ihre drei späteren Änderungen wurden zu einer kompakteren, klar übersetzten und benutzerfreundlichen Fassung vereint, die am 17. Februar 2012 in Kraft getreten ist. Das Europäische Parlament und der Rat haben die kodifizierte UVP-Richtlinie am 13. Dezember 2011 angenommen, und sie wurde am 28. Januar 2012 als Richtlinie 2011/92/EU veröffentlicht. Die Überarbeitung der UVP-Richtlinie wird später im Jahr 2012 abgeschlossen. Dann wird die Kommission ihren Vorschlag für die Überarbeitung der kodifizierten Richtlinie vorlegen. Bei zukünftigen Änderungen wird der Schwerpunkt stärker auf dem Inhalt der Richtlinie und weniger auf ihrem Aufbau liegen.

Webcode

20120222_005

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