Monopolkommission: sämtliche Wasserentgelte vom Wettbewerbsrecht erfassen
Die Monopolkommission hat am 1. Februar 2012 ein Sondergutachten zur geplanten Kartellrechtsnovelle vorgelegt. Darin wird auch verlangt, die Entgeltkontrolle in der Trinkwasserversorgung langfristig einer sektorspezifischen Regulierung durch die Bundesnetzagentur zu unterstellen, „um einer Belastung der Verbraucher durch missbräuchlich erhöhte Entgelte effektiv vorzubeugen“, wie die Monopolkommission es in einer Pressemitteilung ausdrückt. Bis zur Umsetzung dieser Forderung sollen die Kartellbehörden die besondere Missbrauchsaufsicht nach § 31 des Gesetzentwurfs ausüben. Unabhängig vom Eingreifen der sektorspezifischen Regulierung oder der spezifischen Missbrauchsaufsicht im Rahmen des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) sei gesetzlich zu verankern, dass sämtliche Wasserentgelte vom Wettbewerbsrecht erfasst sind, unabhängig davon, ob sie in Form von Gebühren oder als Preise erhoben werden. Nur auf diese Weise könne verhindert werden, dass Kommunen sich durch eine „Flucht ins Gebührenrecht“ einer effektiven Kontrolle ihrer Wasserentgelte entziehen.
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