Künftiger Umgang mit Elementarschadensereignissen in Sachsen
Der sächsische Innenminister Markus Ulbig stellte dem Kabinett am 21. Februar 2012 eine Konzeption zum Umgang mit Elementarschadensereignissen vor. Die Konzeption beschreibt Maßnahmen zur Koordinierung staatlicher Hilfen für die Bewältigung der Folgen eines außergewöhnlichen Notstandes infolge eines Elementarschadensereignisses und legt die Verfahrensabfolge innerhalb der Staatsregierung fest. Grundsätzlich sollen die vorläufigen Schäden auf Ebene der Landkreise und Kreisfreien Städte erfasst und bei der Landesdirektion zusammengefasst werden. Abweichend hiervon werden Schäden an Gewässern I. Ordnung von der Landestalsperrenverwaltung, Waldschäden durch die Unteren Forstbehörden den Staatsbetrieb Sachsenforst, Schäden an Bundes- und Staatsstraßen durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr sowie Schäden an staatlichen Liegenschaften durch den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB) erfasst. Zur Koordinierung des Wiederaufbaus sieht die Konzeption die Benennung eines Beauftragten, die Einrichtung einer Lenkungsgruppe auf Staatssekretärsebene und einer Leitstelle Wiederaufbau (LSWA) vor. Aufgrund der positiven Erfahrungen bei der Hochwasserbewältigung 2010 soll dabei auch in Zukunft ausdrücklich die Möglichkeit eröffnet werden, die Kommunalen Landesverbände in die Arbeit der Lenkungsgruppe einzubeziehen. Bei der Landesdirektion wird ein Wiederaufbaustab (WASA) eingerichtet, der insbesondere die Genehmigung der Wiederaufbaupläne koordinieren soll. Die Koordinierung der Hilfsorganisationen und das Spendenmanagement übernimmt die Leitstelle Wiederaufbau.
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