Der Bundesrat hat am 10. Februar 2012 dem lange umstrittenen Kreislaufwirtschaftsgesetz zugestimmt, nachdem der Vermittlungsausschuss am 8. Februar 2012 eine Kompromisslösung erarbeitet hatte. Das Gesetz setzt die europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht um und entwickelt das deutsche Abfallrecht fort. Die Länder sahen in dem bisherigen Beschluss des Bundestags eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der öffentlichen Entsorger durch eine befürchtete „Rosinenpickerei“ der gewerblichen Abfallsammlungen. Der vom Bundesrat bestätigte Vorschlag des Vermittlungsausschusses sieht vor, dass Städte und Gemeinden private Konkurrenz zulassen müssen, wenn die gewerbliche Sammlung und Verwertung „wesentlich leistungsfähiger“ ist. Bisher genügte bereits die Gleichwertigkeit der Sammelleistung. Das geänderte Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet.
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