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EU-Kommission schlägt Erweiterung der Liste prioritärer Stoffe vor

Die europäische Kommission hat am 31. Januar 2012 vorgeschlagen, weitere 15 Chemikalien auf die Liste der 33 Schadstoffe zu setzen, die in den EU-Oberflächengewässern überwacht und kontrolliert werden. Zu den 15 Stoffen gehören Industriechemikalien wie auch Stoffe, die in Bioziden, Arzneimitteln und Pflanzenschutzmitteln verwendet werden. Die Aktualisierung erfolgt im Zuge einer Überarbeitung der „Richtlinie über prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserqualität“. Für sechs der 15 neuen prioritären Stoffe würde die vorgeschlagene Einstufung bedeuten, dass ihre Emissionen in Gewässer innerhalb von 20 Jahren schrittweise eingestellt werden müssen. Der Vorschlag enthält auch strengere Normen für vier bereits geregelte Stoffe sowie die Auflage, die Emissionen von zwei weiteren, auf der Liste stehenden Stoffen einzustellen. Pharmazeutische Wirkstoffe (darunter das Antirheumatikum und Schmerzmittel Diclofenac) werden zum ersten Mal vorgeschlagen. Darüber hinaus schlägt die Kommission eine Verbesserung der Überwachung und der Berichterstattung im Zusammenhang mit chemischen Schadstoffen in Gewässern vor, ebenso wie einen Mechanismus, der für bessere Informationen über die Konzentrationen anderer Schadstoffe sorgt, die gegebenenfalls in der Zukunft EU-weit kontrolliert werden müssten. Dem Kommissionsvorschlag ist ein Bericht an das Europäische Parlament und an den Rat über das Ergebnis der Überprüfung der bestehenden Liste geregelter Stoffe beigefügt. Die Kommission schlägt die überarbeitete Liste als Teil einer Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen vor. Der Vorschlag geht zur Erörterung und anschließenden Annahme an den Rat und an das Parlament.

Webcode

20120131_005

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