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EU-Kommission fordert Deutschland zur Einhaltung der EU-Abfallvorschriften auf

Die Europäische Kommission setzt nach Mitteilung vom 26. Januar 2012 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland fort, weil dieses die Abfallrahmenrichtlinie nicht fristgerecht bis 12. Dezember 2010 in innerstaatliches Recht umgesetzt hat. Auf Empfehlung von EU-Umweltkommissar Janez Potočnik übermittelt die Kommission nun ein Mahnschreiben, eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme. Wenn Deutschland die notwendigen Rechtsvorschriften nicht binnen zwei Monaten erlässt und mitteilt, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen und finanzielle Sanktionen verlangen. Die Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um dieser Richtlinie bis zum 12. Dezember 2010 nachzukommen. Da Deutschland der Kommission nicht alle Umsetzungsmaßnahmen fristgerecht mitgeteilt hat, hat diese am 27. Januar 2011 ein Aufforderungsschreiben an den Mitgliedstaat gerichtet. Die Rechtsvorschriften wurden jedoch noch immer nicht angenommen, weswegen die Kommission beschlossen hat, Deutschland eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu senden. Im Januar 2011 leitete die Kommission gegen 23 Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstößen gegen die Abfallrahmenrichtlinie ein. Von den ursprünglich 23 Fällen sind 13 (einschließlich Deutschland) noch immer offen und befinden sich im Stadium der mit Gründen versehenen Stellungnahme.

Webcode

20120126_001

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