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EU-Kommission leitet Verfahren gegen Unternehmen im französischen Wasserwirtschaftssektor ein

Die Europäische Kommission hat nach Mitteilung vom 18. Januar 2012 eine förmliche kartellrechtliche Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob die französischen Unternehmen SAUR, Suez Environnement/Lyonnaise des Eaux und Veolia gemeinsam mit dem Geschäftsverband Fédération Professionnelle des Entreprises de l'Eau („FP2E“) ihre Vorgehensweise auf dem französischen Markt für Wasserversorgung und Abwasserreinigung entgegen den Kartellvorschriften der EU abgesprochen haben. Die Kommission wird prüfen, ob die betreffenden Unternehmen ihre Vorgehensweise auf dem Markt für Wasserversorgung und Abwasserreinigung in Frankreich, insbesondere im Hinblick auf Bestandteile der Preise für Endverbraucher, abgesprochen und damit gegen Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) verstoßen haben. Im April 2010 hatte die Kommission unangekündigte kartellrechtliche Nachprüfungen in den Geschäftsräumen verschiedener in den Bereichen Wasserversorgung und Abwasserreinigung tätiger französischer Unternehmen durchgeführt. Im Rahmen dieser Prüfungen hatte die Europäische Kommission gegen Suez Environnement und die Tochtergesellschaft Lyonnaise des Eaux France (LDE) eine Geldbuße in Höhe von acht Millionen Euro verhängt wegen des Bruchs eines Siegels, das die Kommission bei einer Nachprüfung im Zusammenhang mit einer kartellrechtlichen Untersuchung im April 2010 in den Geschäftsräumen von LDE angebracht hatte.

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20120118_005

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