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„Verbändeerklärung“ zur Prüfung privater Abwasseranlagen

Eine „gemeinsame Erklärung zur Prüfung privater Abwasseranlagen“ hat eine Reihe von in der Wasser- und Bauwirtschaft tätigen Verbänden – darunter der Güteschutz Grundstücksentwässerung und der Güteschutz Kanalbau – am 11. Januar 2012 abgegeben. Darin heißt es „Die unterzeichnenden Verbände bringen zum Ausdruck, dass die Überwachung und Überprüfung von privaten Abwasseranlagen aus grundsätzlichen ökologischen wie ökonomischen, als auch aus gesellschaftlichen Überlegungen zwingend notwendig ist. Diese Grundsätze gelten bundesweit und sind nicht nur auf Nordrhein-Westfalen oder gar einzelne Kommunen beschränkt.“ Eine regelmäßige Wartung und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen sei „zwingend erforderlich“, weil Abwasseranlagen Alterungsprozessen und betrieblichen Abnutzungen unterlägen, woraus „Gefahren für die Umwelt und die Substanzerhaltung“ von Immobilien resultierten. Die Verbände fordern, dass an der Prüfpflicht für alle Abwasseranlagen festgehalten wird. Dies gelte insbesondere für den § 61a des nordrhein-westfälischen Wassergesetzes.

Webcode

20120118_002

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