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EU-Parlament beschließt Phosphorverbot in Haushaltswaschmitteln

Ab dem 30. Juni 2013 darf nach dem Willen des europäischen Parlaments eine Standarddosis Waschpulver nicht mehr als 0,5 g Phosphor enthalten. Bei Maschinengeschirrspülmitteln soll ab 1. Januar 2017 eine Grenze von 0,3 g Phosphor pro Standarddosis gelten. Damit diese Regelung EU-Gesetz werden kann, muss noch der Rat zustimmen. Die Kommission hat den Beschluss des Parlaments bereits begrüßt. Die Mitgliedstaaten können die betreffende Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen bereits früher in Kraft treten lassen, und die Kommission wurde beauftragt, den Stand der Dinge bis zum 31. Dezember 2014 zu überprüfen. Mit dieser Verordnung soll die Phosphatmenge in Abwässern verringert und die Wasserqualität verbessert werden. Sie betrifft keine Waschmittel, die von gewerblichen Nutzern verwendet werden, da technisch und wirtschaftlich machbare Alternativen noch nicht flächendeckend in der EU erhältlich sind. Ferner wird die Kommission die Fortschritte der Industrie bei der Entwicklung technisch und wirtschaftlich tragfähiger Alternativen zu Phosphaten in Maschinengeschirrspülmitteln beobachten, um zu prüfen, ob die Frist des 1. Januar 2017 eingehalten werden kann.

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20111216_006

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