Keine Auskunft zum Vertragsverletzungsverfahren wegen EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Bundesregierung gibt derzeit keine Auskunft über ein Schreiben der Europäischen Kommission an die Bundesregierung bezüglich der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. „Der Schriftverkehr zwischen der Kommission und den Mitgliedsstaaten bei Vertragsverletzungsverfahren unterliegt grundsätzlich der Vertraulichkeit“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Bundestags-Drucksache 17/8036) auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen. Derzeit würde innerhalb der Bundesregierung und mit den Bundesländern eine gemeinsame Position erarbeitet, heißt es in der Antwort weiter. Umstritten ist zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung unter anderem die Auslegung des Begriffs der Wasserdienstleistungen durch Deutschland. Er führt nach Meinung der Kommission zu einer unzureichenden Kostendeckung und verhindere, dass in Deutschland bis 2015 ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werde. Deutschland ist der Meinung, dass die Bundesregierung die EU-Richtlinie in vollem Umfang umgesetzt habe.
Unsere Webseite nutzt ausschließlich Cookies, die zum Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Anbieter: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)