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Keine Einigung zum Abfallrecht

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat am 14. Dezember 2011 keine Lösung zum Streit um die vom Bundestag beschlossene Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts gefunden. Er schloss daher den ersten Einigungsversuch zu diesem Gesetz ohne Ergebnis ab. Die Länder hatten in der Plenarsitzung des Bundesrats am 25. November 2011 das neue Abfallgesetz, das die Europäische Abfallrahmenrichtlinie in nationales Recht umsetzen soll, in den Vermittlungsausschuss verwiesen. Sie wollen hiermit negative Auswirkungen auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger im Zusammenhang mit den im Gesetz festgelegten Abfallüberlassungspflichten – zum Beispiel an gewerbliche Abfallsammlungen – mindern.

Webcode

20111215_001

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