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Rheinland-Pfalz: „Wassercent" ab 2013 geplant

Die rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken hat am 7. Dezember 2011 den Gesetzentwurf zur Einführung des Wasserentnahmeentgelts vorgestellt, den sie am Vortag ins Kabinett eingebracht hatte. Der „Wassercent“ soll in Rheinland-Pfalz ab 2013 für alle Entnahmen aus dem Grundwasser sowie aus Oberflächengewässern erhoben werden. Höfken betonte, dass die jährlichen Einnahmen in Höhe von voraussichtlich 20 Millionen Euro ausschließlich dem Schutz der Gewässer zugutekommen. In Deutschland erheben bereits elf Bundesländer ein Wasserentnahmeentgelt. Den Wassercent für Rheinland-Pfalz hat die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Der Gesetzentwurf zum Wasserentnahmeentgelt sieht drei unterschiedliche Entgeltsätze vor: · 6 Cent je Kubikmeter für Entnahmen aus dem Grundwasser, · 2,4 Cent je m³ für Entnahmen aus Oberflächenwasser, · 1 Cent je m³ für Entnahmen zu Kühlwassernutzung (Durchlaufkühlung) und zur Aufbereitung von Bodenschätzen (zum Beispiel Kieswäsche). Entgeltspflichtig werden etwa 230 Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung sowie 300 bis 400 gewerblich-industrielle Unternehmen. Jede Rheinland-Pfälzerin und jeder Rheinland-Pfälzer wird für den Wassercent jährlich etwa drei Euro aufbringen müssen, die auf der Wasserrechnung ausgewiesen werden. Aus der Entgeltpflicht ausgenommen werden unter anderem Wasserentnahmen zur Fischerei, zu Löschzwecken, aus staatlich anerkannten Heilquellen sowie zur Bewässerung in der Land- und Forstwirtschaft. „orgesehen sind zudem Bagatellgrenzen, die bei 10 000 m3 pro Jahr für Grundwasser und 20 000 m3 pro Jahr für Oberflächenwasser liegen.

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20111207_001

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