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Fahrrinnenanpassung der Unterelbe: Stellungnahme der EU-Kommission

Im Planfeststellungsverfahren für die Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe ist eine sogenannte Abweichungsprüfung erforderlich geworden, da erhebliche Auswirkungen des Vorhabens auf Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete nicht auszuschließen waren. Die Planfeststellungsbehörden des Bundes und der Freien und Hansestadt Hamburg haben in diesem Zusammenhang die EU-Kommission um eine Stellungnahme gebeten, die aufgrund der möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf eine prioritäre Art in den Schutzgebieten erforderlich ist. Die EU-Kommission hat am 6. Dezember 2011 gegenüber den Planfeststellungsbehörden geantwortet und positiv zur Fahrrinnenanpassung Stellung genommen. Nunmehr werden die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein um ihr Einvernehmen gebeten werden. Dafür arbeiten die Planfeststellungsbehörden die Stellungnahme der EU-Kommission in den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses ein und legen ihn dann den jeweiligen Einvernehmensbehörden der Nachbarländer vor. Der Bund und Hamburg setzen sich weiterhin mit Nachdruck für die schnellstmögliche Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe ein. Der Bund betrachtet den Ausbau der seewärtigen Zufahrten als Aufgabe von nationaler Bedeutung. Der Bund und Hamburg rechnen damit, dass spätestens im Frühjahr 2012 die Planfeststellungsbeschlüsse erlassen werden können. In welcher Form es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen wird, lässt sich derzeit nicht vorhersagen, so die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation.

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20111206_003

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