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Bundeskartellamt mahnt Berliner Wasserbetriebe wegen überhöhter Trinkwasserpreise ab

Das Bundeskartellamt hat am 5. Dezember 2011 eine Abmahnung an die Berliner Wasserbetriebe (BWB) wegen missbräuchlich überhöhter Trinkwasserpreise versandt. In seiner vorläufigen rechtlichen Bewertung kommt das Bundeskartellamt zu dem Ergebnis, dass die Wasserpreise in Berlin in den Jahren 2012, 2013 und 2014 um durchschnittlich rund 19 Prozent gegenüber dem Jahr 2010 abgesenkt werden müssen. Dies bezieht sich auf die Netto-Erlöse pro Absatz, das heißt auf die Durchschnittspreise pro Kubikmeter über alle Tarife hinweg und ohne Steuern und Abgaben. Gegenüber dem Jahr 2010 würde das eine Erlösabsenkung von ca. 205 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre bedeuten, die den Berliner Wasserkunden unmittelbar zugutekommen. Die Beteiligten haben nun bis zum 11. Januar 2012 Gelegenheit, zu den Ausführungen des Bundeskartellamtes und der geplanten Preisabsenkung Stellung zu nehmen. Eine abschließende Entscheidung ist für Anfang des Jahres 2012 geplant. Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, verlangte bei dieser Gelegenheit, die Kartellbehörden müssten in die Lage versetzt werden, flächendeckend eine verschärfte Aufsicht über alle Wasserversorger ausüben zu können. Für den Verbraucher sei es unerheblich, ob er Wasserpreise oder Wassergebühren zahlt. Davon sei aber die kartellrechtliche Kontrolle abhängig. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, die geteilte Aufsicht zu beenden. Das Verfahren gegen die BWB wurde im März 2010 eingeleitet. In der Folge hat das Bundeskartellamt umfangreiche Ermittlungen zur großstädtischen Wasserversorgung durchgeführt und von allen Städten in Deutschland mit mehr als 200 000 Einwohnern (insgesamt 38) Daten zur Wasserversorgung abgefragt. Es hat dabei signifikant höhere Erlöse der BWB im Vergleich zu den Wasserversorgern von Hamburg, München und Köln festgestellt. Bereits berücksichtigt hat das Bundeskartellamt die Investitionskosten der BWB für die Sanierung des Berliner Ost-Wassernetzes. Die BWB halten es in einer ersten Reaktion auf das 182 Seiten umfassende Abmahnungsschreiben des Bundeskartellamts für unabdingbar, dass geklärt wird, ob mit dem Bundeskartellrecht in das Recht des Landes Berlin eingegriffen werden kann. Die Abmahnung des Bundeskartellamts sei ein weiterer Schritt zu dieser Klärung. Denn die BWB säßen jetzt rechtlich zwischen den Stühlen. Bislang, und das sei in Berlin wie in jeder anderen deutschen Stadt so, gelten die jeweiligen Kommunalabgabengesetze. Jetzt sei nicht mehr klar, was gilt, Bundeskartell- oder Landesrecht. Der BDEW sieht laut einer Pressemitteilung keine Notwendigkeit, die Aufsicht über die Wasserwirtschaft zu verändern. Unternehmen, die einen Wasserpreis erheben, könnten von den Landeskartellbehörden oder dem Bundeskartellamt kontrolliert werden. Die Kontrolle von Unternehmen, die Gebühren erheben, erfolge auf der Basis der Kommunalabgabengesetze. Auch der kommunale Prüfungsverband prüfe die Recht- und Verhältnismäßigkeit der Gebühren. Damit sei auch eine externe Prüfung gegeben. Eigenbetriebe würden zusätzlich von einem externen Wirtschaftsprüfer geprüft. Die Kommunalaufsichtsbehörden kontrollieren darüber hinaus, ob die zugrunde liegenden Satzungen rechtskonform ausgestaltet sind. Die Verbraucher könnten ihre Gebührenbescheide von einem Verwaltungsgericht auf Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.

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