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Baden-Württemberg für ökologisch verträgliche Nutzung der kleinen Wasserkraft

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller hat in einem Schreiben an Bundesumweltminister Norbert Röttgen am 2. Dezember 2012 auf die Bedeutung der „kleinen Wasserkraft“ hingewiesen: „Kleine Wasserkraftanlagen erzeugen effizient und kontinuierlich CO2-freie Energie. Wir müssen daher alle Möglichkeiten nutzen, um diese klimafreundliche Wasserkraftnutzung mit den ökologischen Ansprüchen der Gewässer zu vereinbaren“, erklärte Untersteller. Insbesondere müsse die Durchgängigkeit und eine angemessene Mindestwasserführung der Gewässer sowie der Fischschutz entsprechend den Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gewährleistet werden. „Allein an ausgewiesenen Programmstrecken zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden in Baden-Württemberg derzeit circa 500 Klein- und Kleinstanlagen betrieben, die weder durchgängig sind noch die weiteren Anforderungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfüllen. Dies zeigt, dass wir die Betreiber solcher Anlagen noch besser unterstützen müssen“, so der Minister. Offenbar böte die erhöhte Einspeisevergütung für ökologische Maßnahmen und eine technische Modernisierung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bei sehr kleinen Anlagen nicht genügend Anreize. In seinem Schreiben habe er daher Bundesumweltminister Röttgen gebeten, im Zuge einer Novelle des EEG die Einführung einer weiteren Größenklasse unterhalb der bisher bestehenden Grenze von 500 kW, etwa bei 100 kW, mit einer um mindestens drei Cent höheren Vergütung zu prüfen. Sein eigenes Haus habe in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zu speziellen Fragen der Vereinbarkeit der Wasserkraftnutzung an Programmstrecken für Langdistanzwanderfische („Lachsprogramm“) Hinweise erarbeitet, die an die zuständigen Behörden versendet würden.

Webcode

20111205_001

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