Am 1. August 2017 ist die neue Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt I, Nr. 22, 21. April 2017, Seite 905-955). Die Verordnung dient dem Schutz der Gewässer vor nachteiligen Veränderungen. Damit werden die bisher geltenden entsprechenden Verordnungen der Länder (VAwS) abgelöst. Die AwSV enthält eine Reihe von neuen rechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Einstufung wassergefährdender Stoffe und Gemische, die Überwachung und Dokumentation sowie technischen Voraussetzungen an den Umgang mit solchen Stoffen und Gemischen. Die Verordnung regelt alle Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird: vom privaten Heizölbehälter über Tankstellen, Raffinerien, Galvanikanlagen bis zu Biogasanlagen. Informationen über die wesentlichen Eckpunkte und bestimmte ausgewählte einzelne Aspekte der AwSV gibt es im Internet:
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