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Flutkatastrophe an der Ahr – Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren ein

Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat das im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 geführte Ermittlungsverfahren gegen den früheren Landrat des Landkreises Ahrweiler und den während der Katastrophe zuständigen Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) am 17. April 2024 eingestellt. Nach dem Ergebnis der außergewöhnlich umfangreichen Ermittlungen habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben. Eine strafgerichtliche Verurteilung sei nicht zu erreichen. Bei dieser Sachlage sei die Staatsanwaltschaft von Gesetzes wegen zur Einstellung des Verfahrens verpflichtet, so die Behörde in einer Pressekonferenz und Pressemitteilung.

Das Ermittlungsverfahren wurde insbesondere wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen in 135 Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung im Amt durch Unterlassen geführt. Die Staatsanwaltschaft hatte nach ihrem gesetzlichen Auftrag eine ausschließlich strafrechtliche Betrachtung vorzunehmen. Dazu die Staatsanwaltschaft wörtlich: „Eine fahrlässige Tötung oder Körperverletzung durch Unterlassen setzt voraus, dass eine gebotene Handlung oder Maßnahme objektiv pflichtwidrig unterlassen worden ist und die Beschuldigten nach ihren subjektiven Kenntnissen und Fähigkeiten diese Pflichtwidrigkeit hätten erkennen und vermeiden können. Ferner ist erforderlich, dass festgestellt werden kann, dass durch die Vornahme einer konkret zu bestimmenden Maßnahme oder Handlung Personenschäden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vermieden worden wären. Eine Strafbarkeit scheidet demnach aus, wenn die Personenschäden möglicherweise auch bei pflichtgemäßem Handeln eingetreten wären. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen ist das Vorliegen dieser Strafbarkeitsvoraussetzungen nicht nachzuweisen.“

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20240418_005

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