Novelle der Klärschlammverordnung und neue Verordnung zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm
Im Laufe des Herbstes 2012 will das Bundesumweltministerium den neuen Entwurf der Klärschlammverordnung vorlegen. Das kündigte der Leiter der Abteilung „Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz“ im Bundesumweltministerium, MinDir Dr. Helge Wendenburg, auf der DWA-Bundestagung in Magdeburg am 26. September 2012 an. Im Wesentlichen soll der neue Entwurf dem zweiten Arbeitsentwurf vom August 2010 entsprechen. Das Konzept der Verordnung bleibe erhalten, insbesondere die Grenzwerte würden gegenüber dem älteren Entwurf nicht geändert. Sollten für die Landwirtschaft und den Umweltbereich unterschiedliche Anforderungen an die Klärschlammverwertung bestehen, sollten künftig die Grenzwerte der Landwirtschaft allgemein gelten. Kernstück der Novelle der Klärschlammverordnung sei die Qualitätssicherung mit 13 Paragrafen. Die Novelle werde auch der Einstieg in Regelungen zur „technischen Phosphorrückgewinnung“ sein. Hierzu sei eine „Verordnung zur Nutzung wertgebender Bestandteile von Klärschlämmen bei nicht bodenbezogener Verwertung“ (vorläufiger Titel) (Phosphatgewinnungsverordnung – AbfPhosV) in Vorbereitung. Danach soll die Rückgewinnung von Pflanzennährstoffen Vorrang haben. Konkret bedeutet dies, dass keine Mitverbrennung von Klärschlämmen, die bestimmte Nährstoffgehalte überschreiten, mehr stattfinden soll. Das „Verbrennungsverbot“ solle nicht für Schlämme gelten, die in Monoverbrennungsanlagen eingesetzt werden. Hier soll eine Pflicht zur Separatlagerung der Aschen eingeführt werden.
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